A. Baumann Medienverlag Gmbh
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Baumann MedienVerlag - Freiburg/Gundelfingen

1. Anzeigenvertrag

§ 1 Anzeigenvertrag - Geltungsbereich

(1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Anbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluß

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn a.) wir schriftlich oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder b.) wir die Anzeige im Internet verbreiten.

§ 3 Ablehnungsbefugnis

(1) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.(2) Wir sind berechtigt Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

§ 4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizumachen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen. (2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, daß er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist. (3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Abs. 2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.(4) Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen unserem Copyright. Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte Informationen, deren Erstellung - einschließlich des HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur. Abs. 2 und Abs. 3 gelten in diesem Fall entsprechend.

§ 5 Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluß des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor einem im Sinne von Absatz 1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

§ 6 Entgelte, Verzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns gültig ist. (2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Schaltung der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei dem Auftraggeber. (3) Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden als den gesetzlichen Zinssatz nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.

§ 7 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf unseren Internet-Seiten. Auf die dortige Veröffentlichung hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch. (2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Auch in diesen Fällen kommen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer§ 1 (1), 2, 5, 6 entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.(3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, daß er die Veröffentlichung seiner Anzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, daß stets nur solche Anzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, daß die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

§ 8 Änderung des Anzeigentextes

(1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, so daß im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. (2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Anzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist.

§ 9 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. (2) Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. (4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

§ 10 Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 11 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages. (2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.



2. Gesuchsdatenbank

§ 1 Preise und Zahlungsbedingungen beim Zugriff auf die Datenbank für Suchende

Der Kunde erhält nach Bestätigung des Antrags durch uns eine Rechnung über die zu zahlende Vergütung. Diese ergibt sich aus unserer Preisliste und Vertragsbestandteil wird. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Kunden gültig ist.



3. Verfügbarkeit von Anzeigen

§ 1 Verfügbarkeit von Anzeigen

Eine über unseren Online-Markt plazierte Anzeige wird grundsätzlich für einen Zeitraum von 6 Wochen online geschaltet. Sämtliche Daten, die über die Online-Bewerbungsformulare von den Bewerbern in das System eingegeben werden oder über die manuelle Eingabe der Bewerberdaten (konventionelle Bewerbung über konventionelle Bewerbungswege) in das System vom Auftragnehmer selbst eingepflegt werden, bleiben auch nachdem die Anzeige offline gegangen ist, für 3 Monate gespeichert. Nach Ablauf von 3 Monaten kann der Auftragnehmer gegen Zahlung einer monatlichen Nutzungsgebühr weiterhin Zugriff auf die Daten nehmen. Der Auftraggeber zahlt an uns für die Nutzung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus unserer Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die nach Ablauf der 3 Monate gültig ist. Es gelten die jeweils gültigen Preise.



4. Allgemeines

§ 1 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. (2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, daß wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

§ 2 Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

(1) Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unserer Diensten von den Suchenden angegeben Daten. Insbesondere auch nicht dafür, daß ein Kontakt mit den Suchenden zustande kommt. (2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, daß unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind, - bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

§ 3 Haftung

(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. (2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 4 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Freiburg/Gundelfingen. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung. (4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen UN-Kaufgesetze.(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand: 1. September 2010





 

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